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Zeitung: Viele Bundesbeamte üben Nebentätigkeiten aus

Archivmeldung vom 15.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: D.Gast / pixelio.de
Bild: D.Gast / pixelio.de

Viele Bundesbeamte üben neben ihrer regulären Arbeit in Ministerien oder Behörden noch Nebentätigkeiten aus. Das geht nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen hervor. So hätten in den vergangenen Jahren sechs bis acht Prozent der Mitarbeiter des Finanzministeriums eine Nebentätigkeit ausgeübt, sagte eine mit der Anfrage vertraute Person.

Im Innenministerium und im Ministerium für Arbeit und Soziales sollen die Werte ähnlich hoch sein. Spitzenreiter soll nach der Aufschlüsselung das Justizministerium mit knapp zwölf Prozent sein.

Betroffen seien vor allem untere Besoldungsgruppen, hieß es. So nehme im Finanzministerium mit der Hierarchie die Zahl der Nebentätigkeiten ab. Auf Abteilungsleiter- und Staatssekretärsebene gebe es gar keine mehr, hieß es.

Schwerpunkt ist der Zoll, mit knapp 40.000 Mitarbeitern die größte zum Finanzministerium gehörende Behörde. Circa 2.500 Mitarbeiter sollen hier im vergangenen Jahr eine Nebentätigkeit gehabt haben.

Auch über die Höhe der Zuverdienste wird in der Antwort der Bundesregierung auf Anfrage Auskunft gegeben: Im Finanzministerium hätten sie im Durchschnitt 1.500 Euro (bei genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten) beziehungsweise 2.700 Euro (bei anmeldepflichtigen Nebentätigkeiten) im Jahr betragen, hieß es. Der maximale Zuverdienst liege bei 20.000 Euro. Bundesbeamte müssen Nebentätigkeiten, für die sie bezahlt werden, anmelden und teilweise auch genehmigen lassen. Es seien dabei bereits Grenzen gesetzt, hieß es in der Bundesregierung. Möglicherweise müsse man aber darüber nachdenken, diese noch enger zu fassen. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung soll im Innenministerium diskutiert werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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