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Kiels Innenminister Studt: NPD-Verbot soll schnell und vor der Bundestagswahl entschieden werden

Archivmeldung vom 23.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Prokura, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Prokura, on Flickr CC BY-SA 2.0

Schleswig-Holsteins Innenminister Stefan Studt (SPD) hofft auf eine "schnelle Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag des Bundesrates zum NPD-Verbot.

"Wir sollten noch vor der Bundestagswahl 2017 in der Sache Klarheit haben", sagte Studt gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, dem mehr als 30 Tageszeitungen angehören. Die Ideologie der NPD sei "in weiten Teilen identisch mit den Lehren des Nationalsozialismus" und damit unvereinbar mit dem Grundgesetz. Nach Informationen des RND aus Gerichtskreisen plant der zuständige Zweite Senat in Karlstruhe eine Entscheidung in der Sache bis spätestens April 2016. In Kürze will der von Peter Müller angeführte Senat bereits entscheiden, ob es zu einer mündlichen Verhandlung kommen soll. Es bleibe schwer erträglich, dass die Demokratie ihre Feinde mit Steuergeldern finanziere, sagte Studt. "Gerade die politischen Einlassungen von NPD-Abgeordneten in den neuen Bundesländern dokumentieren eindrücklich, welch geistige Brandstifter dort unterwegs sind. Dem muss Einhalt geboten werden." Zuletzt hatte Karlsruhe Nachbesserungen der Antragssteller bei der geforderten Abschaltung sogenannter V-Leute und konkretere Belege für die im Verbotsantrag behauptete Gefährlichkeit der NPD erbeten.

Quelle: Redaktionsnetzwerk Deutschland (ots)

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