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Kommunen fordern Klarheit über neue Grundsteuer

Archivmeldung vom 14.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Immoblienbewertung als Grundlage der Grundsteuer? Das kann teuer werden...(Symbolbild)
Die Immoblienbewertung als Grundlage der Grundsteuer? Das kann teuer werden...(Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Ein Jahr nach der Grundsteuer-Reform von Bundestag und Bundesrat hat der NRW-Städtetag die weiterhin fehlende Umsetzung durch die Landesregierung beklagt.

"Die Städte tappen immer noch im Dunkeln, welches Steuermodell und welchen konkreten Weg das Land bei der Umsetzung der Grundsteuerreform gehen will", kritisierte Städtetags-Geschäftsführer Helmut Dedy in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Die Kommunen wüssten bis heute nicht, ob das Bundesgesetz zur Grundsteuer oder eine davon abweichende landesgesetzliche Neuregelung gelten werde. Auch die SPD-Opposition im Landtag erhöht in der Grundsteuer-Frage den Druck auf die Landesregierung.

"Während alle anderen großen Flächenländer entweder erklärt haben, das Bundesmodell bei der Grundsteuer anzuwenden, oder inzwischen eigene Vorschläge vorgelegt haben, prüft die Landesregierung noch", sagte Vize-Fraktionschef Michael Hübner der Zeitung. Die Verzögerungstaktik der Landesregierung schade Mietern, Eigentümern und insbesondere den Städten und Gemeinden, die ab 2025 die neue Grundsteuer erheben müssten. Hübner: "Egal bei welchem Modell muss vor Ort für Akzeptanz gesorgt werden. Hierfür läuft langsam die Zeit ab."

NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) widersprach dem Eindruck der Untätigkeit: "Ob - und falls ja - in welcher Form in Nordrhein-Westfalen von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht und von den Bundesregelungen zur Grundsteuer abgewichen werden soll, wird derzeit sorgfältig geprüft", erklärte ein Sprecher auf Anfrage der WAZ.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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