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Neue Gerichtsentscheidungen zur Schießstandaffäre

Archivmeldung vom 03.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Berliner Verwaltungsgericht hat in der Schießstandaffäre zwei Entscheidungen gefällt, die dem rbb exklusiv vorliegen. Danach ist die Entscheidung der von Innensenator Andreas Geisel eingesetzten Bewertungskommission zum Ausgleichsfond gerichtlich überprüfbar.

Zwei Polizisten wollten die Summe der Entschädigung, die ihnen von der Bewertungskommission zugesprochen wurde, noch einmal überprüfen lassen. Der Innensenator war bislang der Auffassung, dass die Entscheidung kein Verwaltungsakt sei. In einem der beiden Fälle, so das Verwaltungsgericht, ist der Bescheid in der Höhe der Summe zu überprüfen.

Der Innenexperte der Grünen, Benedict Lux, erklärt dazu: "Ich bin irritiert, dass der Innensenator das verwaltungsgerichtliche Verfahren nutzte, um die von den Schießständen Geschädigten hinzuhalten. Das war nicht im Sinne der Erfinder. Das Parlament hat gut 3 Millionen EUR für 2020 und 2021 für zusätzliche Entschädigungen zur Verfügung gestellt, von denen nach meiner Kenntnis noch kein Euro abgeflossen ist. Andreas Geisel und Torsten Akman müssen sich auch fragen lassen, wie sie das Parlament informiert haben."

2015 hatte der rbb die Affäre um die maroden Schießstände aufgedeckt und seither zahlreiche interne Gutachten dazu veröffentlicht. Diese belegten, dass Schießtrainer und Vielschießer, wie etwa das SEK, auf Schießständen trainierten, deren Abluftanlagen teilweise oder gar nicht funktionierten. Der Dienstherr hatte damit gegen den Arbeitsschutz verstoßen. Betroffene sind erkrankt, einige sogar gestorben.

Das Parlament hatte nach den Veröffentlichungen des rbb einen Ausgleichsfond zur Entschädigung aufgelegt. Für die Verteilung der Gelder setzte der Innensenator eine Bewertungskommission ein. Gegen die Bescheide dieser Bewertungskommission haben rund 200 der 800 Antragssteller Widerspruch eingelegt.

Quelle: rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg (ots)

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