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Petra Pau: Computer-Screening vorerst gestoppt

Archivmeldung vom 11.12.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bundesgerichtshof hat die polizeiliche Praxis der Online-Durchsuchungen für illegal erklärt. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied im Innenausschuss:

Ich begrüße das Urteil, denn die heimliche Online-Durchsuchung von Home-Computern (Computer-Screening) greift tiefer in die Privat-Sphäre ein, als eine genehmigte Hausdurchsuchung.

Durch Online-Untersuchungen wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hinterrücks und klammheimlich gebrochen.

Bei Online-Untersuchungen hackt sich die Ermittlungsbehörde in den Computer der betroffenen Person ein und kann so prüfen, welche Texte, Bilder, e-mails usw. auf ihm gespeichert sind. Das geschieht mittels "Trojanern" oder unter Ausnutzung von Sicherheitslücken in installierten Programmen.

Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.

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