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Bundestag beschließt Grundrente

Archivmeldung vom 02.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundestag : Plenarsaal
Bundestag : Plenarsaal

Foto: Kemmi.1
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach einem monatelangen koalitionsinternen Streit hat der Bundestag am Donnerstag die Grundrente auf den Weg gebracht. Die Koalitionsfraktionen beschlossen am Mittag einen entsprechende Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gegen die Stimmen von AfD und FDP bei Stimmenthaltung von Linken und Grünen.

Die Grundrente soll langjährige Geringverdiener im Alter finanziell besserstellen. Voraussetzung ist, dass mindestens 33 Jahre Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden. Der Grundrentenzuschlag wird in einer Staffelung von 33 bis 35 Jahren ansteigend berechnet. Grundrentenzeiten sind vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit gezahlt wurden.

Der Zugang zur Grundrente erfolgt über eine sogenannte Einkommensprüfung. Dabei gelten zunächst monatliche Einkommensfreibeträge. Übersteigt das jeweilige Einkommen diese, soll die Grundrente prozentual gemindert werden. Im Vorfeld der Abstimmung hatte es scharfe Kritik, vor allem aus dem Wirtschaftsflügel der Union, gegen den Vorstoß aus dem SPD-geführten Bundesarbeitsministerium gegeben. Wesentliche Kritikpunkte waren unter anderen der Verwaltungsaufwand sowie die Finanzierung der Grundrente. Ursprünglich war eine Finanzierung über eine Finanztransaktionssteuer geplant gewesen, die aber noch gar nicht existiert. Nun sollen die Gelder aus dem Bundeshaushalt kommen - dagegen hatte sich die Union lange gewehrt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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