Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik De Maizière will Zuständigkeiten der Ermittlungsbehörden ausweiten

De Maizière will Zuständigkeiten der Ermittlungsbehörden ausweiten

Archivmeldung vom 28.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Thomas de Maizière Bild: NEXT Berlin - Image by Dan Taylor/Heisenberg Media - www.heisenbergmedia.com/, on Flickr CC BY-SA 2.0
Thomas de Maizière Bild: NEXT Berlin - Image by Dan Taylor/Heisenberg Media - www.heisenbergmedia.com/, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will die Zuständigkeiten der Ermittlungsbehörden ausweiten. Demnach sollen die Bundesbehörden sollen künftig Kriminalitätsformen bekämpfen, durch die viele Deutsche zu Opfern werden: Einbruch, Trickbetrug und Diebstahl. "Das Beispiel Wohnungseinbruch zeigt, dass unser traditionelles Verständnis von organisierter Kriminalität an seine Grenzen stößt", sagte de Maizière dem "Spiegel".

Anders als früher steckten heute oft straff organisierte Banden aus dem Ausland dahinter. Im föderalen Deutschland sind aber für die Bekämpfung solcher Delikte bislang die Länder zuständig. Das gilt sowohl für die Polizei als auch für die Staatsanwaltschaft. Beide Institutionen sind vielerorts allerdings überlastet, in manchen Großstädten liegt die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen unter zehn Prozent.

Dennoch stößt der Bundesinnenminister mit seinem Vorschlag auf breiten Widerstand. "Es sind gerade die großen Länder, die eher weniger Kooperationsbereitschaft zeigen", sagte de Maizière. "Jeder fragt erst einmal, ob er zuständig ist, und nicht, wie er das Problem lösen kann", klagte der Minister.

Selbst im Bundeskabinett kann sich de Maizière nicht durchsetzen: Seinen Vorschlag, dem Generalbundesanwalt die Zuständigkeit für grenzüberschreitende organisierte Kriminalität zu übertragen, blockt das Bundesjustizministerium laut "Spiegel" ab. Ausnahmen könne es nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nur bei Straftaten geben, "die das staatliche Gefüge in länderübergreifender Weise betreffen und ihre Ahndung durch die Landesjustiz der Bedeutung des Angriffs nicht gerecht würde". Organisierte Kriminalität gehöre nicht dazu.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte adana in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige