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CDU-Sozialflügel will schneller Erhöhung der Erwerbsminderungsrente

Archivmeldung vom 11.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Kurz vor der Präsentation der Haushaltseckwerte für 2018 hat der CDU/CSU-Sozialflügel eine Beschleunigung der Rentenreform gefordert. In einem Beschluss der Unions-Arbeitnehmerschaft (CDA), der der "Berliner Zeitung" vorliegt, heißt es, der Regierungsentwurf zur Erwerbsminderungsrente müsse nachgebessert werden: "Die angestrebten stufenweisen Leistungsverbesserungen für Menschen mit geminderter Erwerbsfähigkeit sind in ihrem geplanten Umfang nicht ausreichend."

Statt in mehreren Schritten bis zum Jahr 2024 müsse die Rente zum 1. Januar 2018 in einem Schritt erhöht werden. Dies wäre ein weiterer wichtiger Schritt zur Vermeidung von Altersarmut, heißt es in dem Papier. Nach Berechnungen des CDA würde die beschleunigte Anhebung bis 2021 rund 180 Millionen Euro kosten, 40 Millionen Euro mehr als vom Arbeitsministerium in diesem Zeitraum vorgesehen.

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums gibt es jedes Jahr 170.000 neue Frührentner. Das Bundeskabinett hat die von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorgelegte Rentenreform, die auch eine Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland enthält, bereits verabschiedet. Sie soll noch im Frühjahr vom Bundestag bestätigt werden. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat wiederholt deutlich gemacht, dass er im kommenden Jahr weiter ohne Neuverschuldung des Haushalts auskommen will.

Aus der Union gibt es unter anderem die Forderung, Etatüberschüsse für Steuersenkungen zu verwenden. Die CSU will außerdem eine weitere Erhöhung der Mütterrente für ältere Mütter finanzieren. Eine Erwerbsminderungsrente bekommt, wer wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann und. Sie sind deutlich häufiger von Armut bedroht als viele von Armut bedroht als normale Altersrentner.

Bislang wird bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente angenommen, dass der Betroffene bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet hat. Das tatsächliche Alter wird dabei über so genannte Zurechnungszeiten erhöht. Dieses Orientierungsalter soll nach den Regierungsplänen nun bis 2024 in Jahresschritten von zunächst drei und später sechs Monaten auf 65 Jahre steigen. Das bedeutet eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente um einige Euro pro Jahr. Wer 2024 neu Erwerbsminderungsrente beantragt, bekäme etwa 50 Euro mehr als heute. Gleichzeitig steigt allerdings auch das generelle Rentenalter, so dass die Erwerbsminderungsrente weiter unter der normalen Rentenhöhe bleibt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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