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BMI verteidigt Beschäftigung von Kooperationsanwälten in Ausland

Archivmeldung vom 28.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
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Bild: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Das Bundesinnenministerium hat den Einsatz von sogenannten Kooperationsanwälten verteidigt, die im Ausland im Auftrag des Auswärtigen Amts Recherchen über deutsche Asylbewerber anstellen.

"Es ist üblich, dass durch die Auslandsvertretungen Kooperationsanwälte beschäftigt werden, nicht nur in der Türkei, sondern in vielen anderen Ländern auch, um die Sachverhaltsaufklärung voranzubringen und zu komplettieren", sagte Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Anlass war die Verhaftung des Anwalts Yilmaz S. in der Türkei, der im Auftrag der Bundesregierung Asylanträgen nachgegangen war. Laut Mayer ist diese Form der Zusammenarbeit gängige Praxis: "Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss den Sachverhalt von Amts wegen so weit aufklären, wie es ihm möglich ist", sagte er dem RND. "Dazu gehört, Erkenntnisse im Herkunftsland der Antragsteller zu gewinnen." Gleichwohl nehme man die Verhaftung von Yilmaz S. sehr ernst, so der Staatssekretär. Das Auswärtige Amt bemühe sich derzeit um konsularischen Zugang zu dem Anwalt. Dieser Zugang sei Deutschland bislang verwehrt worden, mit dem Hinweis, dass S. türkischer Staatsangehöriger sei. Yilmaz S. war im September in der Türkei festgenommen worden und sitzt seither in Haft. Von der Festnahme sind 47 Asyl-Vorgänge betroffen, mit denen Yilmaz betraut war. Mayer zufolge können die davon betroffenen 83 Personen mit der Anerkennung ihrer Anträge bzw. Schutz rechnen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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