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Wagenknecht erwägt Klage gegen Limitierung der Anfragen für Gruppen

Archivmeldung vom 02.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Sahra Wagenknecht (2021)
Sahra Wagenknecht (2021)

Foto: FlickreviewR 2
Lizenz: CC BY 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Vorsitzende der neuen Gruppe BSW im Bundestag, Sahra Wagenknecht, erwägt dagegen zu klagen, dass Gruppen künftig nur maximal zehn große und kleine parlamentarische Anfragen im Monat zustehen sollen. "Wir werden nochmal überlegen, ob wir dagegen auch rechtlich vorgehen", sagte sie dem TV-Sender "Welt" am Freitag.

Es gebe durchaus Präzedenzfälle für solche Klagen, so Wagenknecht. Viel Lust, sich um Prozesse zu kümmern, habe sie allerdings nicht. "Eigentlich sollten wir lieber die Zeit investieren in gute Anfragen, die dann auch wirklich Dinge offenlegen, die die Menschen interessieren", so Wagenknecht. 

Erst einmal werde man mit den zehn Anfragen arbeiten - es gehe ja ohnehin nur noch um einen begrenzten Zeitraum bis zur nächsten Bundestagswahl Die Begrenzung sei "bedauerlich, weil das Nachfragerecht ja tatsächlich eine Möglichkeit ist, Fehlleistungen der Regierung offenzulegen", sagte die BSW-Vorsitzende. "Oft kommt dabei raus, dass viele Dinge nicht klar sind, dass viele Dinge auch sehr problematisch sind. Und offensichtlich stört das die Regierung. Eine Regierung, die so viele Fragen offenlässt, die will eben nicht, dass man ihr Fragen stellt", so Wagenknecht. "Deswegen ist das ärgerlich, dass sie das so limitiert hat."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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