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Bildungsministerin Karliczek stellt Details der Bafög-Reform vor

Archivmeldung vom 13.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Schulden: sind gesundheitsschädlich. Bild: pixelio.de/Thorben Wengert
Schulden: sind gesundheitsschädlich. Bild: pixelio.de/Thorben Wengert

Im Zuge der geplanten Bafög-Reform will Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) die Zahl der Bafög-Empfänger steigern, die monatlichen Leistungen erhöhen und den Bafög-Beziehern die Angst vor lebenslanger Verschuldung nehmen. Die Details der Reform gehen aus einem Eckpunktepapier hervor, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten. Demnach soll es in fünf Bereichen Verbesserungen geben. Erstens: Der Wohnzuschlag soll in Zukunft üppiger ausfallen. "Die Wohnkosten steigen, gerade in Hochschulstädten", heißt es im Eckpunktepapier.

Deshalb soll der Wohnzuschlag für Bafög-Bezieher, die nicht bei ihren Eltern wohnen, um 30 Prozent von derzeit 250 Euro auf 325 Euro pro Monat angehoben werden. Zweitens: Der Bafög-Förderungshöchstsatz soll um mehr als 15 Prozent von derzeit 735 Euro auf künftig rund 850 Euro monatlich steigen. Auch die individuellen Bedarfssätze sollen in zwei Schritten bis 2020 um insgesamt sieben Prozent angehoben werden. Der dritte Bereich betrifft die Berechnung des Bafögs: Die gute wirtschaftliche Entwicklung und steigende Einkommen hätten einerseits dazu geführt, dass viele Familien ihren Kindern eine gute Ausbildung aus eigenen Mitteln ermöglichen könnten, heißt es im Papier. "Gleichzeitig steigen aber auch die Kosten und belasten insbesondere die Familien, die bisher knapp über den Anspruchsgrenzen liegen." Diese Familien sollen entlastet werden. Dazu werden die Einkommensfreibeträge um insgesamt neun Prozent angehoben. Wer in Ausbildung ist, soll - viertens - in Zukunft auf größere private Rücklagen zurückgreifen können, ohne dass dies auf den Bafög-Satz angerechnet wird.

Dafür wird der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden im Jahr 2020 von derzeit 7.500 Euro auf künftig 8.200 Euro angehoben. Auch die zusätzlichen Vermögensfreibeträge für Auszubildende mit Unterhaltspflichten, etwa gegenüber Ehegatten, Lebenspartnern oder Kindern, sollen von derzeit jeweils 2.100 Euro auf 2.300 Euro angehoben werden. Schließlich soll die Bafög-Reform dazu führen, dass Studierende keine Angst vor lebenslanger Verschuldung haben müssen: Wer etwa den Darlehensanteil seines Bafögs trotz nachweisbaren Bemühens wegen seiner schlechten wirtschaftlichen Lage nicht innerhalb von 20 Jahren tilgen kann, dem soll in Zukunft die Restschuld erlassen werden. Gleichzeitig wird allerdings die monatliche Regelrate zur Rückzahlung des Bafög-Darlehens von bislang 105 Euro auf 130 Euro angehoben. Laut Koalitionsvertrag stehen für die Bafög-Reform bis 2021 eine Milliarde Euro zur Verfügung.

"Mit der Reform erhöhen wir 2019 und 2020 das Bafög deutlich", sagte Bildungsministerin Karlczek den Funke-Zeitungen. Die Gesetzesänderung sei ein großer Schritt für mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung und eine Entlastung für die Mittelschicht. "Wir packen die Probleme an, die die Studierenden am meisten drücken: die vielerorts überproportional gestiegenen Mieten und zu geringe Freibeträge, die viele vom Bafög ausschließen." Die Entscheidung für oder gegen ein Studium dürfe nicht an finanziellen Hürden scheitern. Im Frühjahr soll das Gesetz fertig sein und ins Kabinett kommen. Im kommenden Herbst soll die Reform in Kraft treten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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