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Bernhardt: Welle von Stiftungsgründungen dank verbesserter Rahmenbedingungen

Archivmeldung vom 12.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zur Zunahme bei den Stiftungsneugründungen erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:

Mit großer Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass die Zahl der jährlich neu gegründeten Stiftungen erstmals in der Stiftungsgeschichte die Marke von 1.000 Neugründungen überschritten hat. Diese Welle von Stiftungsneugründungen erfuhr ihren Anstoß durch das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements".

Der Deutsche Bundestag verabschiedete das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" im Sommer des vergangenen Jahres. Mit der Neuregelung haben wir nicht nur bürokratische Lasten etwa beim Spendennachweis abgebaut, die Union hat sich auch mit aller Vehemenz für eine Aufwandspauschale in Höhe von 500 Euro für alle in Vereinen aktiven Ehrenamtlichen eingesetzt.

Darüber hinaus haben wir das Stiftungsrecht deutlich attraktiver gestaltet, der Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Vermögensstockspenden) ist von 307.000 Euro auf 1 Mio. Euro angehoben worden. Das Finanzministerium und die SPD hatten lediglich 750.000 Euro vorgesehen. Leider konnten wir im Gesetzgebungsverfahren nicht die Beibehaltung des Zusatzhöchstbetrages von 20.450 Euro erreichen, liegen der Union doch gerade die kleinen Stiftungen am Herzen, in den Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner verschloss dieser sich aber jedem Kompromiss.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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