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Merkels Flüchtlingsmädchen Reem darf in Deutschland bleiben

Archivmeldung vom 24.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Lorenz Caffier, 2014
Lorenz Caffier, 2014

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das palästinensische Flüchtlingsmädchen Reem, das beim Bürgerdialog mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in Rostock in Tränen ausgebrochen war, darf in Deutschland bleiben.

Wie die "Bild-Zeitung" unter Berufung auf die Rostocker Ausländerbehörde berichtet, liegt ein "Aufenthaltstitel" nach Paragraph 25a des Aufenthaltsgesetzes (gute Integration von Kindern und Jugendlichen) vor, der bis Oktober 2017 gültig ist.

Mit dem Aufenthaltstitel für Reem ist auch ein entsprechendes Aufenthaltsrecht nach Paragraph 25b des gleichen Gesetzes verbunden, so dass ihre Eltern und ihr Bruder ebenfalls bleiben können. Die Familie ging bislang von einer befristeten Duldung bis März 2016 aus.

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (60, CDU) zu "Bild": "Ich bin zufrieden das der Aufenthalts Status von Reem geklärt ist. Die Zeit der Unsicherheit ist vorbei und sie kann hier bleiben."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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