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Kritik an der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens

Archivmeldung vom 01.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Den "Abbau von Bürgerrechten" beklagen namhafte Juristen und Verwaltungsexperten, nachdem in mehren Bundesländern das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde, zuletzt im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen.

"Es findet eine Erosion des Rechtsstaates statt. Die Möglichkeiten des Bürgers, sich zur Wehr zu setzen, werden schleichend immer geringer. Das führt dann letztlich auch dazu, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat beim Bürger langsam aber sicher schwindet", erklärt der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes, Herwig van Niewland, gegenüber dem ZDF-Magazin "Frontal 21" (Sendung am Dienstag, 1. Juli 2008, 21.00 Uhr).

In 10 von 16 Bundesländern ist das Widerspruchsverfahren in den vergangenen Jahren ganz oder teilweise abgeschafft worden. Bei Einwänden gegen Verwaltungsakte können die Bürger deshalb nicht wie früher einen einfachen Widerspruch einlegen, sondern müssen sofort förmlich Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Das ist aufwändiger und teuerer. "Die öffentliche Hand will Geld sparen und spart auf Kosten der Bürger", sagt der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Christoph Heydemann, im ZDF und fügt hinzu: "Es ist eine Tendenz, dass man sich nicht genug um die Sorgen des Bürgers kümmert, sondern darauf spekuliert, dass der Bürger sich mit Bescheiden, die er unrechtmäßig findet, abfindet." Der Ex-Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, Eckart Hien, befürchtet "weitere Staatsverdrossenheit, wenn der Bürger merkt, dass er einfache Fehler, die die Verwaltung macht, nicht mehr auf einfachem Weg korrigiert bekommen kann".

Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens ist in vielen Bundesländern Folge neuer Gesetze zum Bürokratieabbau. Das Arbeitsaufkommen werde tatsächlich aber nur verlagert, und zwar auf die Verwaltungsgerichte, die zunehmend mit Bagatellfällen belastet würden, bemängeln die Kritiker. Nach der generellen Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Nordrhein-Westfalen im Herbst 2007 haben sich die Verwaltungsgerichtsverfahren im ersten Quartal 2008 gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt, auf 10 256 Klagefälle.

Vor Plänen vieler Bundesländer, den kostengünstigen Rechtsschutz des Bürgers in Verwaltungsverfahren weiter abzubauen, warnt auch der Direktor des Deutschen Forschungsinstitutes für öffentliche Verwaltung in Speyer, Professor Jan Ziekow: "Man sollte das Widerspruchsverfahren stärken und ausbauen, insbesondere die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger zu Wort kommen zu lassen. Hier muss man aufrüsten, anstatt das Widerspruchsverfahren abzuschaffen. Das ist kein gewinnbringender Weg für den Rechtsstaat."

Quelle: ZDF

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