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Obergrenze für Asyl-Zuwanderung 2020 nur zu einem Drittel ausgeschöpft - ohne Familiennachzug

Archivmeldung vom 10.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Angela Merkel steht wegen Ihrer Einladung von Flüchtlingen aus aller Welt in der Dauerkritik in Deutschland (2017), Archivbild
Angela Merkel steht wegen Ihrer Einladung von Flüchtlingen aus aller Welt in der Dauerkritik in Deutschland (2017), Archivbild

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die innerhalb der Großen Koalition vereinbarte Obergrenze für die Asyl-Zuwanderung wurde 2020 bei Weitem nicht erreicht und nur zu einem Drittel ausgeschöpft, ohne den Familiennachzug mitzurechnen. Das geht aus der Auskunft des Bundesinnenministeriums an die Linksfraktion hervor, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vorliegt.

Demnach lag die Nettozuwanderung im vergangenen Jahr bei knapp 67 500 Menschen. Rechnet man hierzulande geborene Kinder unter einem Jahr etwa von Asylbewerbern mit ein, waren es rund 94 000 Menschen.

Die Zahl ist auch wegen der Corona-Pandemie im vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen. Allerdings zeigt sich schon länger ein Trend nach unten - nach Einschätzung der Linksfraktion wegen Abschottungsmaßnahmen der EU. 2018, als die Koalition den Obergrenzen-Korridor beschlossen hatte, hatte die Nettozuwanderung laut Innenministerium noch bei rund 159 000 Geflüchteten gelegen. 2019 waren es rund 95 000 Menschen - wenn man hierzulande geborene Kinder unter einem Jahr einrechnet, rund 126 400 Menschen.

CDU, CSU und SPD hatten im Frühjahr 2018 in ihrem Koalitionsvertrag einen Korridor für die Zuwanderung im Kontext der Fluchtmigration vereinbart. Demnach sollen pro Jahr nicht mehr als 180 000 bis 220 000 Menschen nach Deutschland kommen. Dabei wird die Zahl ankommender Asylerstbewerber, Flüchtlinge und im Zuge des Familiennachzugs eingereister Angehörige verrechnet mit der Zahl der Menschen, die Deutschland infolge von Abschiebungen oder freiwilligen Ausreisen verlassen haben. Die Obergrenze wurde vor allem auf Betreiben des CSU-Parteichefs Horst Seehofer, der kurz darauf Bundesinnenminister wurde, in den Koalitionsvertrag aufgenommen.

Weil die in Deutschland geborenen Kinder von Geflüchteten, für die ein Asylantrag gestellt wird, gar nicht zugewandert sind, erstellt die Bundesregierung seit 2019 bei der Berechnung des Zuwanderungskorridors eine Summe mit und ohne diese hier geborenen Kinder.

Betrachtet man die Details der Zahlen, so zählten die Behörden 2020 rund 76 000 grenzüberschreitende Asylanträge. Im Rahmen des Familiennachzugs kamen knapp 13 000 Angehörige von schutzberechtigten Flüchtlingen nach Deutschland, und die Bundesrepublik nahm 1685 Personen bei humanitären Aufnahmeaktionen auf (Resettlement). Dem stand gegenüber, dass 13 683 Menschen abgeschoben oder zurückgeführt wurden und mindestens 9571 Personen freiwillig in ihre Heimat ausreisten.

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, kritisierte das Konzept einer zahlenmäßigen Begrenzung des Asylrechts grundsätzlich. Sie sagte zudem der "NOZ": "Seehofers selbstherrlich gesetzte Obergrenze wurde nur zu einem Drittel erreicht. Das ist eine beschämende Nachricht, denn die Zahl der Flüchtlinge weltweit ist weiter angestiegen."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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