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Bollinger: Kosten für die Abschiebung krimineller Asylbewerber muss das Land tragen!

Archivmeldung vom 15.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Dr. Jan Bollinger (2021)
Dr. Jan Bollinger (2021)

Bild: AfD Deutschland

Der Landkreis Cochem-Zell hat im April 2021 einen vorbestraften Vergewaltiger aus Somalia mit dem Ende seiner Haftstrafe abgeschoben. Wie jetzt bekannt geworden ist, beliefen sich die Kosten dieser Maßnahme auf über 100.000 Euro, für die bislang weder Bund noch Land der betroffenen Kommune einen Ausgleich zahlen wollen.

Hierzu Dr. Jan Bollinger, 1. stellvertretender Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD im Landtag Rheinland-Pfalz: „Bei dem rückgeführten Somalier handelte es sich um einen schwerkriminellen Vergewaltiger, der 2014 illegal nach Deutschland einreiste und danach mehrfach sexualstrafrechtlich in Erscheinung trat. Der zugewiesene Landkreis Cochem-Zell entschied vollkommen zu Recht, diese gemeingefährliche Person mit dem Ende der Haftstrafe abzuschieben, um die Bevölkerung zu schützen.“

Michael Frisch, Vorsitzender und migrationspolitischer Sprecher der AfD im Landtag Rheinland-Pfalz ergänzt: „Dass nun alleine der Landkreis für die Kosten dieser nachvollziehbaren und notwendigen Abschiebung aufkommen soll, ist ungerecht und falsch. Schließlich wurde der Asylbewerber der Kommune durch das Land verpflichtend zugewiesen. Dementsprechend sollte das Land Rheinland-Pfalz für die Kosten der Rückführung aufkommen und nicht die Bürger vor Ort als Zahlmeister für kriminelle Asylzuwanderer büßen lassen.“

Quelle: AfD Deutschland

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