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Verfassungsgericht: Regierung darf Rüstungsexporte geheim halten

Archivmeldung vom 21.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht

Foto: UrEvilboyheber
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesregierung darf auch künftig Rüstungsexportgeschäfte bis zur abschließenden Genehmigung geheim halten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe.

Zugleich urteilten die Karlsruher Richter, dass die Regierung grundsätzlich Bundestags-Abgeordneten auf eine entsprechende Anfrage hin mitteilen müsse, dass der Bundessicherheitsrat ein bestimmtes Kriegswaffenexportgeschäft genehmigt oder nicht genehmigt habe. Begründen müsse die Regierung ihre Entscheidung aber nicht.

Die Grünen-Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul hatten vor dem Verfassungsgericht geklagt. Sie protestierten dagegen, dass der Bundestag erst im Nachhinein von bereits genehmigten Rüstungslieferungen ins Ausland erfährt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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