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Bundesrechnungshof meldet Verfassungszweifel bei 49-Euro-Ticket

Archivmeldung vom 14.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bundesrechnungshof - Potsdam, ehemals Rechnungshof des Deutschen Reiches, ehemals Königliche Oberrechnungskammer.
Bundesrechnungshof - Potsdam, ehemals Rechnungshof des Deutschen Reiches, ehemals Königliche Oberrechnungskammer.

Foto: Clemensfranz
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Gut anderthalb Monate vor dem Start des bundesweiten 49-Euro-Tickets meldet der Bundesrechnungshof (BRH) verfassungsrechtliche Zweifel an.

Wie die "Bild" in ihrer Mittwochausgabe unter Berufung auf ein Schreiben des BRH an den Haushaltsausschuss des Bundestages meldet, halten die Rechnungsprüfer die Erhöhung der Regionalisierungsmittel des Bundes für die Länder und damit eine Kompetenzverschiebung zwischen Bund und Ländern für problematisch.

"Der Bundesrechnungshof teilt die Einschätzung der Bundesministerien, dass verbindliche Bund-Länder-Vereinbarungen zur Einführung und Ausgestaltung des Deutschlandtickets auf der Grundlage des Artikel 106a Grundgesetz verfassungsrechtlich bedenklich sind", zitiert "Bild" aus dem BRH-Schreiben. Auch sehen die Prüfer "Risiken, Einzelheiten zu einem mit Regionalisierungsmit-teln finanzierten Deutschlandticket in einer verbindlichen Bund-Länder-Vereinbarung festzuschreiben".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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