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Middelberg: Vom Volk gewählte Abgeordnete nicht an der Ausübung ihres Mandats hindern

Archivmeldung vom 16.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
SPD und CDU wollen ein Ermächtigungsgesetz am 18.11.2020 beschließen: Im Bundestag, sofort danach im Bundesrat und sofort danach vom Bundespräsidenten abzeichnen lassen.
SPD und CDU wollen ein Ermächtigungsgesetz am 18.11.2020 beschließen: Im Bundestag, sofort danach im Bundesrat und sofort danach vom Bundespräsidenten abzeichnen lassen.

Bild: Eltern stehen auf / Eigenes Werk

Wenn der Bundestag am Mittwoch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz beschließt, ist mit massiven Protesten rund um den Reichstag zu rechnen: Insgesamt sind sechs Demonstrationen mit insgesamt 5000 Teilnehmern angemeldet worden, darunter auch Gegenproteste. Hierzu können Sie den innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Mathias Middelberg, gerne wie folgt zitieren:

"Demonstrieren und querdenken ist erlaubt - aber nur im Rahmen unserer Verfassung! Jeder Teilnehmer der Demo am Mittwoch muss sich klar von Gewalt gegen Polizisten, Journalisten und anders Denkenden distanzieren. Vom Volk gewählte Abgeordnete dürfen nicht an der Ausübung ihres Mandats gehindert werden. Und auch die Infektionsschutz-Auflagen der Behörden, die ein Stattfinden der Demos überhaupt erst möglich machen, sind ohne Wenn und Aber einzuhalten.

Der Vergleich der Corona-Gesetze mit den Ermächtigungsgesetzen der Nazis ist nicht nur historisch völlig daneben, sondern auch inhaltlich falsch: Der Bundestag macht der Bundesregierung und den Ländern mit dem Gesetz konkretere Vorgaben und begrenzt damit deren Handlungsmöglichkeiten klarer als bisher. Damit werden solche Aussagen als bösartiger Populismus entlarvt."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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