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Telegram im Visier – AfD verteidigt Meinungsfreiheit im Internet: „Keine Kriminalisierung kritischer Bürger“

Archivmeldung vom 13.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Christian Klingen (2021)
Christian Klingen (2021)

Bild: AfD Deutschland

Der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat angekündigt, gegen den Messengerdienst Telegram vorzugehen. Angeblich würden radikalisierte „Querdenker“ dort in Chat-Gruppen „Hassstraftaten“ verbreiten, indem sie die Corona-Politik scharf kritisieren.

Soziale Netzwerke seien in der Pflicht, sich an die Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zu halten. Derzeit führe das Bundesamt der Justiz zwei Bußgeldverfahren gegen den Telegram-Anbieter. Nächstes Jahr gingen die Beratungen für den von der EU-Kommission vorgeschlagenen „Digital Services Act“ in die entscheidende Phase. Dann soll laut Buschmann eine europaweite Regelung für den Umgang mit angeblich illegalen Inhalten wie „Hassrede“ getroffen werden.

Der Vorsitzende und medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christian Klingen, äußert sich dazu wie folgt: „Die Ankündigungen des neuen Justizministers lassen nichts Gutes erahnen. Sie zeigen, dass die FDP nicht vorhat, die Meinungsfreiheit der Bürger im Internet zu verteidigen. Eine liberale Bürgerrechtspolitik wird nur noch von der AfD vertreten. Wir wenden uns entschieden gegen jede Zensur im Netz!

Natürlich muss man Kriminelle daran hindern, Straftaten im Internet zu begehen. Die eigentlichen Gefahren gehen aber von islamistischen Terroristen und anderen gewalttätigen Extremisten aus. Oder von Sexualstraftätern, die Kinderpornographie verbreiten. Keinesfalls darf die notwendige Bekämpfung von Verbrechen aber als Alibi missbraucht werden, um kritische Bürger daran zu hindern, legitimen Protest zu äußern.

Ich fordere die Staatsregierung auf, sich auf allen Ebenen für die Wahrung der Meinungsfreiheit im Internet einzusetzen. ‚Eine Zensur findet nicht statt‘, heißt es in Artikel 5 unseres Grundgesetzes. Dies gilt auch auf Telegram sowie überall im Internet.“

Quelle: AfD Deutschland

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