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Tillmann/Brodesser: EU-Provisionsverbot würde Kleinanlegern schaden

Archivmeldung vom 07.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Antje Tillmann (2018)
Antje Tillmann (2018)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Antje Tillmann (CDU/CSU) - Abschaffung des Solidaritätszuschlags" / Eigenes Werk

Die Europäische Kommission wird vsl. im Rahmen ihrer Kleinanlegerstrategie ein Provisionsverbot für die Anlageberatung vorschlagen, mit unabsehbaren Folgen für deutsche Kleinanleger. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der Berichterstatter, Carsten Brodesser:

Antje Tillmann: "Die Kleinanlegerstrategie der EU soll eigentlich Investitionen von Privatpersonen fördern. Ein Provisionsverbot in der Anlageberatung dürfte jedoch genau das Gegenteil erreichen. Aus Studien wissen wir, dass kaum ein Kleinanleger bereit ist, marktübliche Honorare für die Beratung zu bezahlen. Damit würden Millionen deutscher Kleinsparer de facto vor die Wahl gestellt, ob sie bei der Altersvorsorge lieber kostenlosen, aber oftmals fragwürdigen Internetquellen vertrauen oder sich vom Kapitalmarkt zurückziehen. Beides wäre fatal für unsere seit Jahren andauernden Bemühungen, mehr Menschen zur Teilnahme am regulierten Kapitalmarkt zu motivieren. Wir begrüßen daher die entschiedene Ablehnung der Pläne der Kommission durch den Bundesfinanzminister. Diesem Beispiel sollte Rot-Grün folgen und ihr Misstrauen gegenüber dem ordentlichen Kapitalmarkt überwinden."

Carsten Brodesser: "Ein Provisionsverbot wäre auch ein sozialpolitischer Irrweg. Honorare von mehreren Hundert Euro, die zudem auch dann fällig werden, wenn die Beratung nicht zum Abschluss eines Vertrages führt, halten gerade diejenigen von Investitionen ab, die nur geringe monatliche Beträge investieren können. Provisionen müssen dagegen anteilig zurückbezahlt werden, wenn Verträge in den ersten Jahren gekündigt werden. Schon deshalb handeln Berater grundsätzlich im langfristigen Interesse des Anlegers. In Anbetracht der Bedeutung eines drohenden EU-Provisionsverbots für die fachkundige Beratung zur Altersvorsorge von Millionen von Kleinsparern haben wir daher eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Unsere Erwartung ist, dass sich die Bundesregierung geschlossen an die Seite der Anleger stellt und einem Provisionsverbot eine deutliche Absage erteilt."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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