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FDP bezeichnet Gesetz gegen Kinderehen als "Schaufensterpolitik"

Archivmeldung vom 02.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Katja Suding Bild: Liberale, on Flickr CC BY-SA 2.0
Katja Suding Bild: Liberale, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die FDP wirft der Bundesregierung schwere Versäumnisse bei der Erfassung von sogenannten Kinderehen vor. "Das Gesetz gegen Kinderehen wurde verabschiedet, um einen Missstand zu beheben. Nun kommt heraus, dass die Bundesregierung gar nichts unternimmt, um zu prüfen, ob es auch greift. Ihr liegen keinerlei Zahlen vor", sagte Suding der "Welt". Offenbar glaube die Bundesregierung, mit der Verabschiedung des Gesetzes sei alles erledigt, kritisiert die Liberale. "Das ist reine Schaufensterpolitik."

Suding bezieht sich auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu dem im vergangenen Juli In Kraft getretenen Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen. Danach findet eine systematische Erfassung von im Ausland geschlossenen Ehen minderjähriger Migranten seitens der Bundesregierung nicht statt. Grundsätzlich müssten die Jugendämter alle alleinreisenden ausländischen Kinder und Jugendlichen in Obhut nehmen, stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort klar. Aber dort heißt es auch: "Es werden keine Zahlen darüber erhoben, wie viele der minderjährigen Flüchtlinge, die in Obhut genommen werden, verheiratet sind." Wie aus der Anfrage weiter hervorgeht, werden Fälle von im Ausland geschlossenen Kinderehen vor allem bei den Asylanhörungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bekannt.

"Sofern das BAMF im Zuge der Bearbeitung des Asylverfahrens als erste staatliche Stelle Kenntnis über Minderjährigenehen erlangt, werden die entsprechenden Landesbehörden (Ausländerbehörden, Jugendamt) unverzüglich informiert", heißt es dort. Das BAMF informiere aber ausschließlich die zuständigen Landesbehörden, heißt es von der Bundesregierung. "Zum Handeln von Landesbehörden und Beratungsstellen kann die Bundesregierung keine Angaben machen." Defizite im Vollzug des Gesetzes seien bislang aber "nicht bekannt geworden". Die FDP-Fraktion kritisiert die unzureichende Erfassung der Minderjährigenehen scharf. "Die Bundesregierung hat die Aufgabe, das Gesetz nach drei Jahren zu evaluieren. Dafür braucht sie belastbare Daten", sagte Suding. Die Bundesregierung müsse sich deshalb "unverzüglich" von den Landesbehörden die Daten übermitteln lassen. Suding weiter: "Kinder leiden unter einer Verheiratung ein Leben lang. Der Schutz von Minderjährigen muss ernstgenommen werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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