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Ströbele droht bei Separierung alter Menschen mit Verfassungsklage

Archivmeldung vom 06.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Coronavirus: Verbotsschild zum Besuchsverbot in den München Kliniken
Coronavirus: Verbotsschild zum Besuchsverbot in den München Kliniken

Foto: Partynia
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der langjährige Grünen-Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwalt Hans-Christian Ströbele droht für den Fall, dass zur Bekämpfung der Coronakrise ältere und chronisch kranke Menschen separiert würden, mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

"Wenn sie die Alten und chronisch Kranken separieren, bin ich am nächsten Tag beim Bundesverfassungsgericht und klage", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Das sei ein drastischer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, den man gar nicht begründen könne. "Das wäre wie Knast und kann sich nur ein Junger ausdenken, der davon nicht betroffen wäre." Außerdem sei es völlig kontraproduktiv.

"Denn wenn ich lese, wie viele Menschen jetzt in Alten- und Pflegeheimen sterben, dann kommt mir das kalte Grausen. So eine Lösung ist unzumutbar und wird hoffentlich nicht weiter verfolgt." Er verstehe gar nicht, wie man das überhaupt noch diskutieren könne. "Damit schützt man die Alten nicht, sondern gefährdet sie." Ströbeles Parteikollege, Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer, hatte zuvor vorgeschlagen, Menschen über 65 Jahren und "Risikogruppen" aus dem Alltag "herauszunehmen" und sie weiter Kontakte vermeiden zu lassen. "Jüngere, die weniger gefährdet sind, werden nach und nach kontrolliert wieder in den Produktionsprozess integriert", so Palmers Vorschlag.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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