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Abberufener BSI-Chef wehrt sich gegen Arbeitsverbot

Archivmeldung vom 05.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Arne Schönbohm (2017), Archivbild
Arne Schönbohm (2017), Archivbild

Lizenz: CC0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, wurde Mitte Oktober wegen Kontakten zu einem umstrittenen Lobbyverein abberufen. Nun wehrt sich Schönbohm per Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Der Streit zwischen dem Bundesinnenministerium und dem abberufenen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, geht in die nächste Runde: Schönbohm hat laut einem Bericht des Spiegel beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen sein Arbeitsverbot eingereicht. Schönbohms Anwälte bestreiten in dem rund 50-seitigen Schreiben demnach die vom Bundesinnenministerium erhobenen Vorwürfe. Das Kölner Gericht habe dem Ministerium eine zweiwöchige Frist zur Stellungnahme eingeräumt.

Mitte Oktober hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Schönbohm die Führung der Dienstgeschäfte mit sofortiger Wirkung untersagt. Der Behördenchef soll wiederholt Kontakte zu einem Verein mit angeblichen Verbindungen zu russischen Geheimdienstkreisen gehabt haben. Das Bundesinnenministerium hatte Schönbohm neben einem beschädigten Vertrauensverhältnis vorgehalten, gegen Weisungen verstoßen und sich nicht ausreichend abgestimmt zu haben.

Schönbohm hatte daraufhin um ein Disziplinarverfahren für sich selbst gebeten, um das Ministerium unter Zugzwang zu setzen und zum Nachweis für konkrete Vorwürfe zu zwingen. Beamten kann zwar die Ausführung der Dienstgeschäfte verboten werden. Gemäß Beamtenrecht erlischt das Verbot allerdings, "wenn nicht bis zum Ablauf von drei Monaten gegen die Beamtin oder den Beamten ein Disziplinarverfahren oder ein sonstiges auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren eingeleitet worden ist".

Ins Rollen kam die Kampagne gegen Schönbohm nach einem Beitrag in der "Satire"-Sendung ZDF Magazin Royale von Jan Böhmermann, obwohl die Vorwürfe gegen den BSI-Chef und dessen Nähe zum Verein Cybersicherheitsrat Deutschland e.V. seit Längerem bekannt sind."

Quelle: RT DE

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