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Bericht: Verhaltene Nachfrage nach Lohnfortzahlung für Eltern

Archivmeldung vom 20.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bürokratie, Langzeitarbeitslos, Armut (Symbolbild)
Bürokratie, Langzeitarbeitslos, Armut (Symbolbild)

Bild: Harry Hautumm / pixelio.de

Die Entschädigungsleistung für Eltern, die sich wegen geschlossener Schulen um ihre Kinder kümmern müssen, hat bisher nicht zu einer Antragsflut geführt. So seien in Nordrhein-Westfalen bis zum 17. Mai nur 266 Anträge von Arbeitgebern eingegangen, die sich die vorgestreckte Leistung von den zuständigen Behörden erstatten lassen wollen, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf eine eigene Umfrage.

In Mecklenburg-Vorpommern seien es bis zum 19. Mai 553 Anträge gewesen, Bayern habe aktuell von knapp 900 Anträgen berichtet. Beim zuständigen Landesverwaltungsamt Thüringen seien 2.700 Anträge eingegangen. Darin seien aber auch Anträge auf Entschädigung wegen Verdienstausfalls aufgrund einer angeordneten Quarantäne enthalten, berichtet die Zeitung weiter. Beide Maßnahmen sind im Infektionsschutzgesetz geregelt.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch entschieden, dass Eltern, die wegen geschlossener Schulen und Kitas nicht arbeiten können, künftig pro Elternteil bis zu zehn Wochen lang 67 Prozent ihres bisherigen Nettolohns vom Staat bekommen. Bisher galt eine Grenze von sechs Wochen. Alleinerziehende können die Leistung künftig 20 Wochen lang beziehen. Das Sozialministerium in Nordrhein-Westfalen geht davon aus, dass die Antragszahlen weiter steigen. So sei es erst seit Kurzem möglich, die Anträge online zu stellen. Außerdem warteten Arbeitgeber möglicherweise zunächst die bisherige Sechs-Wochen-Frist ab, bevor sie sich um Erstattung bemühten, teilte das Ministerium dem "Handelsblatt" auf Anfrage mit.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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