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Nordrhein-Westfalen: CDU und FDP gegen Fortschritt im Tierschutz

Archivmeldung vom 12.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der nordrhein-westfälische Umweltausschuss des Landtags hat sich gestern erneut mit den Stimmen von CDU und FDP gegen den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage auf Landesebene ausgesprochen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Antrag. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hält das Klagerecht für ein unerlässliches Mittel für den Vollzug des geltenden Tierschutzrechts.

Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes, hebt hervor: “CDU und FDP in NRW haben noch immer nicht das Prinzip der Dreiteilung der Gewalten in unserer Demokratie begriffen. Das Klagerecht ist eine Selbstverständlichkeit für unseren Rechtsstaat! Umso mehr freuen wir uns, dass CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in der ersten Jamaika-Koalition im Saarland vereinbart haben, das Klagerecht für den Tierschutz einzuführen. In Saarbrücken haben anders als in Düsseldorf Sachargumente über Parteiraison gesiegt. Dieser Fortschritt muss auch in andere Länder ausstrahlen.”

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte kündigt schon heute an, die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage zum zentralen Tierschutzthema anlässlich der Landtagswahlen am 9. Mai 2010 zu machen.

Bereits 2006 hatte Bündnis90/Die Grünen einen Antrag auf Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in den Landtag NRW eingebracht, der jedoch an den Stimmen von CDU und FDP scheiterte.

Das Verbandsklagerecht wird bislang im Naturschutzrecht, Behindertenrecht, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutzrecht gewährt. Die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden, die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften gerichtlich überprüfen zu lassen. Bisher können Verbände - sozusagen als Anwalt der Tiere - bei Verstößen gegen Tierschutzrecht lediglich Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstatten, die erfahrungsgemäß regelmäßig eingestellt werden. Hingegen können Tiernutzer, wie z. B. industrielle Tiermäster, für ihre Interessen durch alle Instanzen klagen. Das Klagerecht kann auf Landes- und Bundesebene ermöglicht werden. 2007 hat Bremen als erstes Bundesland die Tierschutz-Verbandsklage zugelassen.

Quelle: Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

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