AfD-Fraktion will Fehlverhalten von Abgeordneten stärker ahnden
Die AfD-Bundestagsfraktion will Fehlverhalten eigener Abgeordneter künftig stärker ahnden. Wie die "Bild" schreibt, können demnach bis zu 5.000 Euro Ordnungsgeld verhängt werden. Das geht aus einem sogenannten Strafenkatalog hervor, der in der Geschäftsordnung der AfD-Bundestagsfraktion verankert ist.
Die Ordnungsmaßnahmen können laut Geschäftsordnung verhängt werden,
"wenn ein Mitglied die Fraktion durch ein Tun oder Unterlassen
geschädigt hat". Die Maßnahmen sind "a) Rüge, b) Ordnungsgeld in Höhe
von 500 bis 5.000 Euro, c) Auftrittsverbot bei Fraktionsveranstaltungen
bis zu drei Monaten, d) Ausschluss von Reden namens der Fraktion im
Plenum bis zu 6 Sitzungswochen, e) Sperre für Ämter (...) bis zu zwei
Jahren, f) Ausschluss aus der Fraktion", zitiert die "Bild" aus dem
Strafenkatalog.
Die Einleitung eines Ordnungsverfahrens "erfolgt
durch Beschluss des Fraktionsvorstands oder auf Antrag eines Fünftels
der Mitglieder der Fraktion", heißt es in der Geschäftsordnung. Die
Entscheidung "über die Verhängung einer Ordnungsmaßnahme erfolgt durch
Beschluss des Vorstands oder durch Beschluss der Fraktionsversammlung".
In der vergangenen Legislaturperiode war die Entscheidung über die
Verhängung einer Ordnungsmaßnahme zweistufig. Zuerst musste die
"Ahndungswürdigkeit" des Verhaltens beschlossen werden, anschließend
wurde die "die Art und Schwere der Ordnungsmaßnahme" beschlossen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur