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Bauernverband zur Abschaffung der Hofabgaberegelung

Archivmeldung vom 30.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ein Bauernhof (Symbolbild)
Ein Bauernhof (Symbolbild)

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die schnelle Entscheidung des Gesetzgebers zur Abschaffung der Hofabgabeklausel vor allem unter dem Gesichtspunkt der notwendigen Rechtsklarheit für die Versicherten. "Die gesetzliche Regelung schafft eine notwendige Rechtssicherheit für die Bauernfamilien. Eine geregelte Planung des Ruhestandes ist nun wieder möglich", sagt der Präsident des Bauernverbandes, Joachim Rukwied. "Die Hofübergabe ist eine der größten Herausforderungen für die Bauernfamilien. Hierbei muss der Betrieb zukunftsfähig übergeben werden, aber es müssen auch Regelungen für die weichenden Erben getroffen werden. Die Hofübergabe ist oft auch eine große emotionale Hürde."

Die Regelungen zur Abschaffung der Hofabgabeklausel hat der Bundestag in seiner heutigen Sitzung mit der Verabschiedung des Qualifizierungschancengesetzes getroffen. Die Hofabgaberegelung als Voraussetzung für den Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte wird rückwirkend zum 9. August 2018 abgeschafft. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Möglichkeiten zur Weiterführung der Hofabgabeklausel hat der Gesetzgeber nicht aufgegriffen. Eine rechtssichere Umsetzung dieser Entscheidung sei nicht möglich gewesen.

Ebenfalls ist im Gesetz die Reduzierung des Solidarzuschlags der aktiv Versicherten zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung enthalten. Diese Forderung des Bauernverbandes zur Vermeidung einer Benachteiligung der aktiven Landwirte wurde damit aufgegriffen. Aber auch weiterhin sollte eine rechtzeitige Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebes an die Hofnachfolger gefördert werden. Daher begrüßt der Bauernverband die mit dem Gesetzesbeschluss ebenfalls verabschiedete Entschließung des Bundestages, mit der die Bundesregierung u.a. aufgefordert wird, gemeinsam mit den Bundesländern zu prüfen, ob im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes eine wirksamere Junglandwirteförderung realisiert werden kann für den Erhalt zukunftsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe.

Weiterhin fordert der Bundestag die Verstetigung der Bundesmittel zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Hier bleibt die Forderung des Berufsstandes bestehen, dass auch die Bundesmittel zur LUV gesetzlich verankert werden müssen.

Quelle: Deutscher Bauernverband (DBV) (ots)

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