Linke warnt vor Zusammenarbeit mit AfD bei Verfassungsrichter-Wahl

Bild: Screenshot Internetseite: "https://clarabuenger.de/%C3%BCber-mich/" / Eigenes Werk
Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Clara Bünger, hat beklagt, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht mit der Linken über die Wahl ihres Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht, Günter Spinner, sprechen will. Sie warf der Fraktion vor, offenkundig bereit zu sein, die Stimmen der AfD billigend in Kauf zu nehmen.
"Die Union hat hier ein Problem, die Geister, die sie selber rief,
wird sie nun nicht mehr los", sagte Bünger dem "Redaktionsnetzwerk
Deutschland" (Freitagausgaben). Sie hoffe, dass sie sich "endlich für
eine demokratische Mehrheit" für alle Kandidaten einsetzen werde und
"nicht mit den Stimmen der AfD kalkuliert".
Die 16 Richter am
Bundesverfassungsgericht werden je zur Hälfte von Bundestag und
Bundesrat gewählt. Dort ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit bei der
Wahl nötig. Das führte in der Vergangenheit dazu, dass die für eine
solche Mehrheit nötigen Parteien untereinander informell einen
Verteilungsschlüssel vereinbarten, der sich an ihrer Größe orientierte.
Da
Union, SPD, Grüne (und bislang FDP) nach der Bundestagswahl gemeinsam
auf keine Zweidrittelmehrheit mehr kommen, benötigen sie bei der Wahl
von Verfassungsrichtern im Bundestag außerdem die Stimmen der Linken -
oder der AfD. Gelingt dem Bundestag die Wahl von Verfassungsrichtern
nicht, kann stattdessen der Bundesrat die jeweiligen Posten in Karlsruhe
besetzen. Dort erreichen die Landesregierungen, an denen lediglich
Union, SPD, Grünen und FDP beteiligt sind, auch weiterhin allein eine
Zweidrittelmehrheit.
Quelle: dts Nachrichtenagentur