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Zeitung: ESM benötigt Zweidrittelmehrheit

Archivmeldung vom 26.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Einem Bericht der Tageszeitung "Die Welt" zufolge benötigt das Gesetz zur Errichtung des dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Centrums für Europäische Politik (CEP). Das Bundesfinanzministerium hat dagegen bisher stets betont, dass hierfür eine einfache Mehrheit im Parlament sowie in der Länderkammer ausreichend sei. Damit ist die Regierung nicht nur beim Fiskalpakt auf die Opposition angewiesen, sondern auch bei der finanziell weitreichenden Entscheidung über den ESM.

Laut CEP-Gutachten ist eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit unabdingbar, da der ESM "eine Systemverschiebung der Währungsverfassung" bringe, die nach Artikel 23 Grundgesetz nur mit verfassungsändernden Mehrheiten erfolgen dürfe. Der ESM-Vertrag binde die nationale Haushaltspolitik dauerhaft in das System einer EU-nahen internationalen Finanzorganisation, den ESM, ein, heißt es in dem Gutachten. "Hierdurch ist die Budgetverantwortung des Deutschen Bundestages strukturell und auf Dauer berührt." Der Bundestag sehe sich dauerhaft Hilfsansinnen verschuldeter Euro-Staaten ausgesetzt, denen er politisch nur schwer entrinnen könne, "selbst wenn er juristisch die Hoheit über die Bewilligung jedes einzelnen Hilfsprogramms behalten sollte", so die CEP-Expertise.

Artikel 23 des Grundgesetzes fordert eine Zweidrittelmehrheit für "die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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