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Umsetzung stockt: Durch neues Gesetz mehr illegale Prostituierte?

Archivmeldung vom 21.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Eingangstüren zu Wohnungen, in denen der Prostitution nachgegangen wird
Eingangstüren zu Wohnungen, in denen der Prostitution nachgegangen wird

Foto: Usien
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ein neues Gesetz zum Schutz von Prostituierten in Sachsen-Anhalt könnte das Gegenteil bewirken - eine Zunahme illegaler Prostitution im Land. "Hohe finanzielle und bürokratische Hürden könnten viele Frauen in die Illegalität treiben", sagte Eva von Angern, Vorsitzende des Landesfrauenrats und Abgeordnete der Linken, gegenüber der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung.

Hintergrund ist das neue Prostituiertenschutzgesetz, mit dem das älteste Gewerbe der Welt besser kontrolliert und Zwangsprostitution verhindert werden soll. Ab Januar 2018 gilt dabei unter anderem eine Ausweispflicht für Sexarbeiterinnen, verbunden mit einer Behörden-Registrierung sowie einer Gesundheits- und Sozialberatung für jede Prostituierte.

Zuständig für die Kontrolle sollen künftig die Kreise und kreisfreien Städte sein. Doch in Sachsen-Anhalt stockt die Umsetzung. Das Wirtschaftsministerium hat das dafür nötige Landesgesetz zwar bereits in der Schublade, doch durch den Landtag geht der Entwurf erst im Laufe des kommenden Jahres. "Wir hatten enormen Abstimmungsbedarf zwischen den Ministerien zu der Frage, wer überhaupt zuständig ist", erklärt Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) den Zeitverzug. "Zudem war die vorgelegte Frist des Bundes sehr knapp."

Eine Übergangsregel soll sicherstellen, dass das Bundesgesetz ab Januar in Sachsen-Anhalt gelten kann: Das Landesverwaltungsamt ist vorerst für die Registrierung zuständig. Von Angern hinterfragt allerdings den Sinn der Übergangsregel: "Ich glaube nicht, dass ab Januar Hunderte Frauen nach Halle fahren werden, um sich dort anzumelden." Somit würden sich betroffene Frauen strafbar machen. Laut Bundesgesetz drohen Bußgelder bis zu 1 000 Euro.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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