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Ex-Richter des Bundesverfassungsgerichts warnt vor Tücken eines Verbotsverfahrens gegen die NPD

Archivmeldung vom 06.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo der Nationaldemokratische Partei Deutschlands – Die Volksunion (NPD – Die Volksunion)
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Berlin - Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio mahnt in der Debatte um ein NPD-Verbot zur Vorsicht. Die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit V-Leuten in der rechtsextremen Partei sei "ein prozessuales Risiko", sagte di Fabio im Interview mit dem "Tagesspiegel".

Der Jurist war Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, der im März 2003 das Verbotsverfahren gegen die NPD wegen der unklaren Rolle von V-Leuten in Führungsgremien der Partei eingestellt hatte. Di Fabio gehörte damals allerdings zu den Richtern, die das Verfahren fortsetzen wollten.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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