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Zu viel gezahlte Zinsen auch für frühere Jahre erstatten

Archivmeldung vom 18.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
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Zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Höhe der Steuerzinsen erklärt BVMW-Chefvolkswirt Dr. Hans-Jürgen Völz: "Der Mittelstand begrüßt diese überfällige Entscheidung. Dass die Bundesregierung hohen Verwaltungsaufwand als Argument gegen Korrekturen angeführt hat, erweist sich nun als Bumerang."

Völzweiter: "Jetzt müssen zu viel gezahlte Zinsen schnellstens erstattet und der Zinssatz von sechs Prozent für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen dem deutlich niedrigeren Marktzins angepasst werden. Dass Erstattungen nur rückwirkend bis 2019 gelten sollen, ist nicht nachvollziehbar. Die Niedrigzinsphase setzte bereits mit dem Beginn der weltweiten Finanzkrise 2007/2008 ein. Erstattungen sollten daher konsequenterweise schon für frühere Jahre vorgenommen werden, mindestens aber seit 2014."

Quelle: BVMW (ots)

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