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Bund-Länder-Vereinbarung zu Schüler-Quarantäne vorerst in mehreren Ländern nicht umgesetzt

Archivmeldung vom 30.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
(Symbolbild)
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Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Mehrere Bundesländer wollen die neuen Quarantäne-Regeln für Schulen, die Bund und Länder am vergangenen Mittwoch vereinbart hatten, offenbar vorerst nicht umsetzen. Das ergab eine Umfrage der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) bei drei zuständigen Ministerien in Norddeutschland.

In Schleswig-Holstein greift laut "NOZ" weiter die alte Regelung: Ermittlung von Kontaktpersonen ersten und zweiten Grades, keine Quarantäne für Cluster - und kein Freitesten. Ein Sprecher des schleswig-holsteinischen Gesundheitsministeriums begründete: "Die Möglichkeit des pauschalen Freitestens nach fünf Tagen wird derzeit nicht angewendet, da bei tatsächlich ermitteltem Ansteckungsverdacht ein zu hohes Restrisiko bleibt, dass eine Infektion zu einem späteren Zeitpunkt auftritt und in die Gemeinschaftseinrichtung getragen wird."

Das niedersächsische Sozialministerium erklärte laut der Zeitung, Quarantänevorgaben seien bislang Sache des RKIs gewesen. "An diesem Verfahren sollte aus Sicht der niedersächsischen Landesregierung auch zukünftig festgehalten werden, um zu einem bundesweit einheitlichen Umgang zu gelangen", so ein Sprecher. "Das Thema wird deshalb auch auf der Ebene der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder und des Bundesgesundheitsministers sowie der Fachebene diskutiert."

Für Mecklenburg-Vorpommern erklärte ein Sprecher gegenüber der "NOZ", die "Kontrollstrategie des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Falle eines Infektionsgeschehens an Schulen" werde "derzeit auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen und des Beschlusses der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25. November 2020 überprüft und weiterentwickelt".

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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