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Mittelstand läuft Sturm gegen EU-Richtlinie - Bundesregierung soll Veröffentlichungspflicht verhindern

Archivmeldung vom 11.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Schmuttel / pixelio.de
Bild: Schmuttel / pixelio.de

Die deutschen Familienunternehmer haben die Bundesregierung aufgefordert, eine für sie schädliche EU-Richtlinie zur Veröffentlichung sensibler Geschäftsdaten zu verhindern. "Die Bundesregierung darf nicht zulassen, dass Firmen im internationalen Wettbewerb durch EU-Regelungen geschwächt werden", sagte der Chef der Stiftung Familienunternehmen, Rainer Kirchdörfer, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Brüssel will alle größeren Unternehmen zwingen, auf ihrer Firmen-Homepage interne Geschäftsdaten ins Internet zu stellen, zu deren Veröffentlichung die meisten Mittelständler in Deutschland bisher nicht verpflichtet sind.

Dazu gehören unter anderem der jährliche Vorsteuergewinn, die zu zahlende Ertragsteuer in allen Ländern mit Niederlassungen und der einbehaltene Gewinn. Würde das umgesetzt, hätten Konkurrenten in aller Welt leicht Zugang zu bisher vertraulichen Geschäftsdaten, warnt die Stiftung in einem Positionspapier.

"Damit würden Wettbewerber gestärkt und möglicherweise europäische Arbeitsplätze gefährdet", heißt es in dem Papier. Betroffen sind bisher Unternehmen mit einem Konzernnettoumsatz von über 750 Millionen Euro im Jahr.

Kontext: Von der Veröffentlichungspflicht erhofft sich die EU-Kommission, dass sie einen Beitrag leistet im Kampf gegen die Steuervermeidungstricks multinationaler Unternehmen. Wenn die Firmen diese Daten veröffentlichen müssen, können sie weniger vertuschen, so die Hoffnung. Die Bundesregierung hat sich gegen die EU-Pläne gestellt. Doch Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist im EU-Ministerrat in der Minderheit. Berlin hätte mit einer Subsidiaritätsrüge protestieren können, ließ dafür aber die Frist verstreichen.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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