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Unverheiratete Väter bekommen mehr Rechte

Archivmeldung vom 21.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de

Unverheiratete Väter bekommen seit Pfingstsonntag leichter das Sorgerecht für ihre biologischen Kinder - auch wenn die Mutter nicht einverstanden ist. Möglich macht das eine Gesetzesänderung, die am 1. März vom Bundesrat verabschiedet wurde und am 19. Mai in Kraft trat.

Zukünftig kann das Familiengericht die elterliche Sorge auch dann übertragen, wenn nur ein Elternteil einen entsprechenden Antrag stellt. Das Gericht muss der Mutter vor seiner Entscheidung die Möglichkeit geben, innerhalb einer Frist von mehreren Wochen Einwände gegen das gemeinsame Sorgerecht vorzubringen.

Falls die Mutter keine Gründe gegen das gemeinsame Sorgerecht vorträgt, soll das Gericht nach Aktenlage entscheiden - also ohne persönliche Anhörung der Eltern oder der Vertreter des Jugendamts. Dabei soll es regelmäßig die Übertragung der gemeinsamen Sorge beschließen, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht. Das Gesetz setzt eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um, das in der bisherigen Regelung einen Verfassungsverstoß gesehen hatte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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