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Medien: Dobrindt blockierte Pläne für Sammelklagen

Archivmeldung vom 18.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Alexander Dobrindt Bild: International Transport Forum, on Flickr CC BY-SA 2.0
Alexander Dobrindt Bild: International Transport Forum, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat offenbar die Einführung einer Art Sammelklage von Kunden gegen Unternehmen blockiert. Am 14. Dezember 2015 habe der Verkehrsminister aus einem Entwurf des Justizministeriums für einen Bericht an den Bundestag alles herausgestrichen, was dort zu einer möglichen Musterklage für Verbraucher stand, berichten "Süddeutsche Zeitung" (Mittwochsausgabe), NDR und WDR.

Dobrindt habe handschriftlich notiert: "Lehnen wir ab!!! Komplett streichen!" Das von Heiko Maas (SPD) geleitete Bundesjustizministerium hatte vor einem Jahr anlässlich des VW-Skandals begonnen, ein Gesetz über eine Musterklage auf den Weg zu bringen. Kunden sollen sich künftig gemeinsam gegen mangelhafte Produkte oder überhöhte Preise wehren und Schadenersatz fordern können. Doch als das Justizressort den Bundestag über dieses Vorhaben und andere Konsequenzen aus der Abgasaffäre von Volkswagen informieren wollte, sei Dobrindt eingeschritten, berichten die drei Medien. Als das Parlament am 15. Dezember 2015 den Regierungsbericht erhielt, habe das ursprünglich vorgesehene Kapitel "Prüfung der Einführung einer Musterfeststellungsklage" gefehlt. Dobrindts bislang öffentlich nicht bekannter Eingriff erklärt laut SZ, NDR und WDR, warum beim Verbraucherschutz seither nichts mehr voran gegangen ist.

Bislang sind Kunden in Deutschland weitgehend auf sich alleine gestellt, wenn sie Produkte oder Preise bemängeln und Geld zurückfordern. Das gilt auch für die 2,4 Millionen Besitzer von VW-Fahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten. Mehrere Dutzend Volkswagen-Kunden klagen einzeln bei Gericht. Für einen Musterprozess, dem sich viele Verbraucher anschließen könnten, gibt es keine rechtliche Grundlage. In den USA ist das anders, dort sind Sammelklagen möglich.

Für die Fachleute im Verkehrsministerium war das Vorhaben bei den Beratungen Ende 2015 "nicht streitig", schreiben die drei Medien. Doch Minister Dobrindt habe abgelehnt. Die Streichung sei "ohne Kommentar erfolgt", klagten Referenten im Justizressort. Auf Anfrage von SZ, NDR und WDR erklärte Dobrindt jetzt, ob Musterklagen ein gutes Instrument seien, lasse sich noch nicht sagen. Bislang gebe es ja gar keinen Gesetzentwurf. "Wenn es ihn gibt, stehen wir dem offen gegenüber und werden prüfen, ob das machbar ist", sagte Dobrindt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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