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Justizminister begrüßt Karlsruher Verfassungsschutz-Urteil

Archivmeldung vom 26.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Marco Buschmann (2020)
Marco Buschmann (2020)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Befugnissen des bayerischen Verfassungsschutzes begrüßt. Es sei "ein klares Signal für die Stärkung der Bürgerrechte", schrieb Buschmann bei Twitter. Das gelte gerade auch im digitalen Raum. "Eine zeitgemäße Sicherheitspolitik braucht präzise und gleichzeitig grundrechtsschonende Befugnisse."

Die Entscheidung aus Karlsruhe gebe der Ampelkoalition "Rückenwind", fügte der Minister hinzu. "Wir brauchen eine evidenzbasierte, grundrechtsschonende und bürgerrechtsfreundliche Sicherheitspolitik, in der Eingriffe des Staates in bürgerliche Freiheitsrechte gut begründet und in ihrer Gesamtwirkung fundiert analysiert werden."

Die Karlsruher Richter hatten das umstrittene bayerische Verfassungsschutzgesetz am Dienstag für teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Demnach verstoßen die dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz eingeräumten Befugnisse teilweise gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung, teilweise in seiner Ausprägung als Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, teilweise gegen das Fernmeldegeheimnis und teilweise gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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