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Ampel plant höhere Strafen für Pöbeleien im Parlament

Archivmeldung vom 19.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bußgeldstelle im Visier der Staatsanwaltschaft. Bild: "obs/CODUKA GmbH/Pixabay License"
Bußgeldstelle im Visier der Staatsanwaltschaft. Bild: "obs/CODUKA GmbH/Pixabay License"

SPD, Grüne und FDP planen höhere Strafen für Pöbeleien im Bundestag, außerdem wollen sie verhindern, dass die Fraktionen wie bisher beliebig viele Wahlvorschläge für das Amt des Vizepräsidenten machen können. Das geht aus einem ersten Arbeitsentwurf der Ampelfraktionen für eine neue Geschäftsordnung des Bundestags hervor, über den der "Spiegel" berichtet. Bis Ostern soll die Reform beschlossen sein. Konkret soll bei einer "nicht nur geringfügigen Verletzung" von Ordnung oder Würde des Bundestags künftig ein Ordnungsgeld von 1.500 Euro verhängt werden können - bisher sind es 1.000 Euro.

Im Wiederholungsfall wären künftig 3.000 statt 2.000 Euro fällig. Erwogen wird auch eine Art Sanktionsautomatismus: Derzeit ist es so, dass Ermahnungen im Parlament nicht zwangsläufig finanzielle Folgen für Abgeordnete haben, möglich wäre, künftig vom dritten Ordnungsruf an ein Ordnungsgeld zu erheben. Darüber hinaus plant die Koalition Beschränkungen für die Vizepräsidentenwahl. Sie reagiert damit auf den Umstand, dass die AfD-Fraktion immer wieder neue Kandidaten für das Amt aufgestellt hat. Seit 2017 sind nach Angaben der Parlamentsverwaltung inzwischen 35 Wahlvorschläge der AfD gescheitert. Nach drei erfolglosen Wahlverfahren soll künftig mindestens ein Viertel der Parlamentarier einem neuen Anlauf zustimmen müssen, heißt es im Entwurf für die neue Geschäftsordnung. Mit ihren 78 Fraktionsmitgliedern wäre die AfD nicht in der Lage, diese Hürde aus eigener Kraft zu nehmen. Eine ähnliche Regel plant die Koalition auch für die Chefposten in den Bundestagsausschüssen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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