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Bundestag beschließt Azubi-Mindestlohn

Archivmeldung vom 24.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude

Foto: Times
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat einen neuen Mindestlohn für Auszubildende auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Reform des Berufsbildungsgesetzes wurde am Donnerstagmittag mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen.

Die Abgeordneten der AfD und der FDP stimmten dagegen, Linke und Grüne enthielten sich. Mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes soll die duale berufliche Bildung in Deutschland attraktiver gemacht werden. Eine Kernmaßnahme ist die Einführung einer "ausbalancierten und unbürokratischen Mindestvergütung für Auszubildende".

Ab 2020 sollen Azubis bei Ausbildungsbeginn mindestens 515 Euro im Monat bekommen. Ab dem zweiten Lehrjahr soll es einen Aufschlag geben. Die Höhe des Mindestlohns im ersten Ausbildungsjahr soll von 2020 bis 2023 schrittweise auf 620 Euro ansteigen. Ab dem 1. Januar 2024 soll die Mindestvergütung auf der Grundlage der durchschnittlichen Entwicklung der vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütungen angepasst werden. Tarifvertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütungen sollen laut Gesetzentwurf Vorrang vor der Mindestvergütung haben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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