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AfD klagt gegen Bundestagsverwaltung wegen Strafzahlungs-Verhängung

Archivmeldung vom 09.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Prof. Dr. Jörg Meuthen (2020)
Prof. Dr. Jörg Meuthen (2020)

Bild: AfD Deutschland

Die AfD geht wegen einer unrechtmäßig verhängten Strafzahlung gerichtlich gegen die Bundestagsverwaltung vor. Bundessprecher Jörg Meuthen wird dazu am 9. Januar 2020 als Zeuge beim Verwaltungsgericht Berlin aussagen.

Unser Bundessprecher begründet den juristischen Schritt: „Die AfD klagt gegen die unrechtmäßige Entscheidung der Bundestagsverwaltung, die eine Strafzahlung gegen die AfD verhängt hat, und ich nehme am heutigen Donnerstag gern als Zeuge an der Verhandlung des Berliner Verwaltungsgerichts teil. Ich werde dort bestätigen, dass es zwar Unterstützungsleistungen, aber eben gerade keine Parteispenden gegeben hat. Namhafte Juristen haben uns das bestätigt. Deshalb fordern wir die Aufhebung der unrechtmäßigen Verwaltungsentscheidung durch das Gericht.“

Quelle: AfD Deutschland

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