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Verbraucherschützer gegen befristete Mehrwertsteuersenkung

Archivmeldung vom 22.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Klaus Müller (2019)
Klaus Müller (2019)

Bild: Screenshot Youtube Video: "#EuropaKannMehr: Statement von Klaus Müller zur Europawahl 2019" / Eigenes Werk

Deutschlands oberster Verbraucherschützer sieht die im Konjunkturpaket der Bundesregierung geplante vorübergehende Mehrwertsteuersenkung kritisch.

"So schön sich die 20 Milliarden Euro Mehrwertsteuersenkung auf dem Papier lesen: Mit einer spürbaren Entlastung eines jeden einzelnen durch diese Maßnahme allein rechne ich nicht", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, dem "Handelsblatt".

"Gaststätten- und Hotelverbände sowie einzelne Unternehmen haben bereits angekündigt, dass sie die Senkungen gar nicht oder nicht linear an Verbraucher weitergeben werden." Nicht linear bedeutet: Der verringerte Steuersatz wird nicht auf alle Produkte angewendet. Die befristete Senkung der Umsatzsteuersätze soll vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Der Steuersatz soll in diesem Zeitraum von 19 auf 16 Prozent abgesenkt werden, der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent. Die Mehrwertsteuersenkung ist Teil des sogenannten zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes, das an diesem Montag Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses ist.

Aus Sicht des VZBV wäre es sinnvoller, die vorgesehenen finanziellen Mittel in Höhe von 20 Milliarden Euro so zu verwenden, dass eine tatsächliche Entlastung der Verbraucher erfolge "und nicht die Politik und die Verbraucher auf den guten Willen der Unternehmen angewiesen sind", heißt es in eine Stellungnahme des Verband für die Anhörung, über die das "Handelsblatt" berichtet. Als Alternative schlägt VZBV-Chef Müller eine stärkere Senkung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und damit niedrigere Strompreise vor. Die schwarz-rote Koalition hatte kürzlich beschlossen, Bürger und Unternehmen in der Coronakrise bei den Stromkosten zu entlasten.

Dafür soll die EEG-Umlage ab 2021 über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden. Nach den Plänen spare ein Haushalt im kommenden Jahr gerade einmal zehn Euro auf der Stromrechnung, sagte Müller. "Ein Konjunkturimpuls wird davon nicht ausgehen." Die für die Mehrwertsteuersenkung veranschlagten 20 Milliarden Euro wären in einer deutlich stärkeren Senkung der EEG-Umlage besser angelegt. "Ergänzt um einen Kinderbonus von 600 statt 300 Euro, wäre dies wirkungsvoller und zudem auch sozial gerechter."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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