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AfD Sachsen-Anhalt: Vorerst keine Waffenerlaubnisse für AfD-Mitglieder

Archivmeldung vom 05.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Waffenschein
Waffenschein

Von Bundesministerium des Innern, hochgeladen von Opihuck - BAnz AT 05.06.2012 B2, PD-Amtliches Werk, https://de.wikipedia.org/w/index.php?curid=9237692

Parteimitglieder der in Teilen rechtsextremen AfD in Sachsen-Anhalt sollen vorerst keine Waffenerlaubnisse mehr erteilt bekommen. So lautet eine Empfehlung des Landesverwaltungsamts an die Unteren Waffenbehörden im Bundesland, berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung.

Eine Sprecherin des Landesverwaltungsamts sagte dem Blatt, es gebe die Handlungsempfehlung an untere Waffenbehörden, solche Fälle vorerst ruhen zu lassen.

Hintergrund sei ein derzeit laufendes Gerichtsverfahren im Fall eines AfD-Mitglieds aus Sachsen-Anhalt: Ihm sei eine Waffenerlaubnis von der zuständigen lokalen Behörde verweigert worden, das AfD-Mitglied klagt laut Landesverwaltungsamt aktuell dagegen. Bis zum Richterspruch empfiehlt die Verwaltungsbehörde nun, in ähnlich gelagerten Fällen vorerst keine weiteren Behördenentscheidungen zu treffen.

Waffenerlaubnisse können von Behörden abgelehnt und entzogen werden, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen. Das Landesinnenministerium will verhindern, dass Extremisten Waffen besitzen dürfen. Die AfD wird vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. In der Vergangenheit galt eine AfD-Mitgliedschaft allerdings nicht als Grund für Unzuverlässigkeit.

Die AfD-Landtagsfraktion sprach am Freitag von einer rechtswidrigen Weisung. "Wir lassen uns diese pauschale Vorverurteilung und gesetzwidrige Benachteiligung nicht gefallen und gehen hiergegen mit aller Entschlossenheit vor", sagte der Abgeordnete Florian Schröder. "Auf die Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes zur Verdachtsfallbeobachtung darf nicht auch noch die Beugung des Waffenrechts folgen."

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)


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