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Mecklenburg-Vorpommern: Landesregierung übernimmt AfD-Forderungen zum Landesrichtergesetz

Archivmeldung vom 28.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: AfD Deutschland / CC0-PublicDomain-Pixabay-succo
Bild: AfD Deutschland / CC0-PublicDomain-Pixabay-succo

Im Zusammenhang mit der heutigen Plenarsitzung des Landtags Mecklenburg-Vorpommern hat die AfD-Fraktion ihren Gesetzesentwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes zurückgezogen. Das erklärt der Landtagsabgeordnete der AfD-Fraktion, Horst Förster: „Die Landesregierung scheint nicht in jeder Hinsicht unbelehrbar zu sein"

Förster weiter: "Nachdem unser Gesetzentwurf für eine flexible Altersgrenze durch Hinausschieben des Ruhestands auch im richterlichen Bereich in erster Lesung noch geschlossen abgelehnt worden war, finden sich jetzt die von uns geforderten Regelungen nahezu identisch im Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuregelung des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften wieder.

Der AfD-Fraktion geht es um die Sache und daher ziehen wir unseren Gesetzentwurf zurück und freuen uns, dass die Landesregierung sich unseren Vorschlag zu eigen gemacht hat. AfD wirkt.“

Quelle: AfD Deutschland

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