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Arbeitsministerium will Bürgergeld-Erhöhung nicht stoppen

Archivmeldung vom 01.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bürgergeld Regelsätze 2024: Zuviel zum sterben, zu wenig zum leben?
Bürgergeld Regelsätze 2024: Zuviel zum sterben, zu wenig zum leben?

Bild: Screenshot Internetseite: "https://www.hartziv.org/news/20230831-buergergeld-wird-auf-563-euro-steigen/" / Eigenes Werk

Das Bundesarbeitsministerium hält trotz der Kritik vom Koalitionspartner FDP an der Bürgergeld-Erhöhung zum Jahreswechsel fest. "Es gibt keine entsprechenden Pläne, die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung des Regelsatzes zum 1. Januar 2024 nicht vorzunehmen", sagte eine Ministeriumssprecherin dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Steigende Preise und Lebenshaltungskosten sind gerade für Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind und wenig Geld zur Verfügung haben, eine starke Belastung." Es sei wichtig, dass mit dem Bürgergeld auch in Krisenzeiten das verfassungsmäßig garantierte Existenzminimum gewährleistet sei. "Diesem gesetzlichen Auftrag kommt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach." 

Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger sollen zum Jahreswechsel durchschnittlich rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angesichts des Inflationsrückgangs im November zur Überprüfung der Erhöhung aufgefordert. SPD und Grüne stellten sich bereits gegen den Vorschlag. Auch das Arbeitsministerium lehnte die Überprüfung ab - mit Verweis auf die geltende Rechtslage. Um gestiegene Lebenshaltungskosten in den Regelbedarfen zu berücksichtigen, gebe die Verfassung vor, dass die Regelbedarfe regelmäßig nach einem gesetzlichen Verfahren angepasst werden, hieß es aus Heils Haus. Das Ministerium wies darauf hin, dass in der Anpassung zum 1. Januar 2024 die Inflationsrate des zurückliegenden Novembers gar nicht berücksichtigt werde. Diese werde sich nach der Gesetzeslage zu 2025 abbilden, fügte die Sprecherin hinzu.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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