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SPD macht Unterstützung für Bundesnotbremse von Änderungen abhängig

Archivmeldung vom 16.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Johannes Fechner  (2019)
Johannes Fechner (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner hat eine Zustimmung seiner Bundestagsfraktion zum Gesetzesentwurf für eine Corona-Notbremse in der aktuellen Form ausgeschlossen. "Wenn es keine Änderungen an dem Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form gibt, wird die SPD-Fraktion nicht zustimmen", sagte er der "Rheinischen Post".

Zur Begründung führte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion verschiedene Punkte aus dem Gesetzesentwurf ins Feld: "Die Ausgangssperren sind zu pauschal gefasst, da muss es weitere Ausnahmen geben. Es muss beispielsweise möglich bleiben, mit der Partnerin oder dem Partner abends noch spazieren zu gehen oder draußen Sport zu machen", sagte Fechner. Er bezog sich auch auf juristische Bedenken unter Experten im Kanzleramt, die durch einen Medienbericht bekannt geworden waren.

"Auch die Bedenken des Kanzleramtes teilen wir, dass es schwierig ist, nur auf den Inzidenzwert abzustellen. Darauf haben wir schon im März hingewiesen", sagte der SPD-Politiker. "Die rechtlichen Bedenken, die man nun aus dem Kanzleramt hört, widersprechen voll und ganz der bisherigen Haltung der Union bei diesem Thema. Doch offensichtlich müssen diese Bedenken bei den Mitarbeitern im Kanzleramt so massiv sein, dass sie nun sogar an die Öffentlichkeit durchgestochen werden. Das ist schon sehr bemerkenswert. " Zugleich forderte Fechner, dass die geplante Rechtsverordnung nur mit der Zustimmung des Bundestages kommen dürfe. "Das Gesetz wird vom Parlament verbessert werden", sagte er.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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