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AfD reicht Klage wegen Zusammensetzung des MDR-Rundfunkrats ein

Archivmeldung vom 10.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Jörg Urban (2021)
Jörg Urban (2021)

Bild: AfD Deutschland

Am heutigen Freitag reicht die AfD-Fraktion Klage gegen eine Reihe von Verletzungen der demokratischen Minderheitenrechte der Hauptopposition im Freistaat Sachsen und in allen Ländern des Mitteldeutschen Rundfunks beim sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig ein. Die Fraktion der AfD im Thüringer Landtag wird diese Klage ebenso führen wie höchstwahrscheinlich auch die AfD-Fraktion im Magdeburger Landtag.

Dazu der sächsische AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban: „Ziel ist es, die Proportionalität der Zusammensetzung des Rundfunkrates wiederherzustellen. Die Regierungen der drei Bundesländer haben die wichtigste Oppositionspartei, AfD, verfassungswidrig aus dem Rundfunkrat ausgeschlossen.“

Dies ist nicht hinnehmbar! Es ist ein grober Verstoß gegen den Minderheitenschutz des Parlamentsrechtes und verstößt zudem gegen das Rundfunkverfassungsrecht des aufnehmenden Gremiums, MDR-Rundfunkrat.“

In einer seiner letzten Sitzungen des Sächsischen Landtages wurde dem Kandidaten der AfD durch Abstimmung der anderen Fraktionen der ihm zustehende Sitz im Rundfunkrat verweigert. In einem handstreichartigen Verfahren wurde durch die wiederholte Missachtung von Minderheitenrechten dieses Verfahren durch den Präsidenten und die Landtagsmehrheit ermöglicht. Die Klage wird heute, Freitag, 10. Dezember 2021, eingereicht.

Quelle: AfD Deutschland

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