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Brüderle: "Höhere Pflegelöhne sind auch ohne Grundrechtseingriffe möglich"

Archivmeldung vom 30.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Rainer Brüderle (2017)
Rainer Brüderle (2017)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Zur Erhöhung zahlreicher bundesländerspezifischer Entgelttabellen zu den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des bpa Arbeitgeberverbands zum 1.1.2020 erklärt der Präsident, Rainer Brüderle: "Ein wichtiges Instrument in der Diskussion über eine höhere Bezahlung von Pflegekräften sind unsere Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR)."

Brüderle weiter: "Sie belassen not-wendige unternehmerische Gestaltungsspielräume und zeigen, dass private Arbeitgeber gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen bieten. Wir haben längst in allen Bundesländern Lohntabellen verabschiedet und in den meisten sogar schon die Tabellen weiterentwickelt. Die AVR erfreut sich einer immer größeren Beliebtheit und einer zunehmenden politischen Anerkennung.

Unsere AVR schaffen Transparenz über die (Mindest-)Bezahlung der Pflegekräfte bei den bpa-Mitgliedern. Damit tragen wir auch zu einer Versachlichung der Diskussion bei, welche Träger in der Pflege was bezahlen. Dort, wo die Kostenträger unsere AVR als Grundlage für die Refinanzierung anerkennen beziehungsweise auf Basis der AVR Rahmenvereinbarungen schließen, ist die Umsetzung in den Betrieben am weitesten vorangeschritten.

Für die Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden ab dem 1.1.2020 neue Entgelttabellen beschlossen. Die Gehälter für die examinierten Fachkräfte steigen im Schnitt um deutlich über vier Prozent.

Wir brauchen Anfang 2020 endlich Klarheit von der Bundespolitik, wer die Kosten für die Löhne, die auf jeden Fall weiter steigen werden, bezahlt. Das ist eine der dringendsten Antworten, die im neuen Jahr geliefert werden muss. Denn die Pflegekommission wird bald neue Mindestlöhne festlegen, die das Lohnniveau in der Pflege weiter anheben werden. So sind höhere Pflegelöhne auch ohne Grundrechtseingriffe möglich, wie sie ein von einer Mini-Minderheit ausgehandelter und für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag darstellt. Die Politik sollte auf den Weg der Pflegekommission setzen. Das ist der vernünftigere und rechtlich sicherere Weg."

Quelle: bpa Arbeitgeberverband (ots)


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