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Studie: Die Meinungsfreiheit ist das liebste Grundrecht der Deutschen

Archivmeldung vom 23.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: pixelio.de/Gerd Altmann

Die Meinungsfreiheit ist nach einer Studie der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) das "Lieblingsgrundrecht" der Deutschen. Die in Artikel 5 des Grundgesetzes verankerte Freiheit der Meinung, der Presse, der Kunst und der Wissenschaft sei für die meisten Befragten das wertvollste Grundrecht, heißt es in einer Erhebung des KAS-Forums für Empirische Sozialforschung, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.

Die freie Meinungsäußerung werde als ein grundlegendes Freiheitsrecht wahrgenommen, auf dem etwa die Demonstrationsfreiheit oder die Religionsfreiheit aufbaue. Knapp die Hälfte der Befragten empfinde die Meinungsfreiheit allerdings als eingeschränkt. Hinter solchen Klagen stehe jedoch ein Missverständnis, heißt es in der Studie unter dem Titel "Das lebendige Grundgesetz". Das Recht auf Meinungsfreiheit werde nicht nur mit der Erwartung verbunden, die eigene Meinung äußern zu dürfen, sondern auch mit einem "verbrieften Recht, keinen drastischen Widerspruch zu erfahren, und gehört zu werden, insbesondere von Politikern und Parteien." Es seien solche Missverständnisse, die zu einer kritischen Einschätzung der tatsächlichen Umsetzung der Meinungsfreiheit führten. Für die Studie zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai wurden 70 Interviews in 14 Städten mit Vertretern aller Bevölkerungsschichten und politischen Lager geführt.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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