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Högl: Rechtssicherheit des Mietspiegels ausgehöhlt

Archivmeldung vom 11.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Eva Högl (2017)
Eva Högl (2017)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Eva Högl sieht nach dem Urteil des Berliner Landgerichts die Rechtssicherheit und Verbindlichkeit des Berliner Mietspiegels in Gefahr.

Im Inforadio vom rbb sagte Högl am Donnerstag, es müsse eine klare gesetzliche Regelung her. "Durch die Entscheidung der Kammer des (Berliner - Red.) Landgerichts wird tatsächlich die Verbindlichkeit und die Rechtskraft des Mietspiegels ausgehöhlt. (...) Deswegen sage ich als Gesetzgeberin hier im Deutschen Bundestag, wir müssen das gesetzlich regeln. (...) Der Mietspiegel muss die verbindliche Grundlage sein für die Definition der ortsüblichen Vergleichsmiete. Und wir haben das ehrlich gesagt auch schon ziemlich lange vereinbart. (...) Ich scheitere bisher immer am Widerstand der CDU und der CSU."

Högl betonte, der Gesetzgeber müsse den entscheidenden Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches anpassen: "Wir müssen sagen, was im Mietspiegel drinsteht und was seine Bedeutung ist, nämlich die Verbindlichkeit und die Rechtskraft herstellen."

Dazu gehöre die Definition, auf welcher Datengrundlage ein Mietspiegel zu erstellen sei. Außerdem sei vereinbart, dass der Mietspiegel länger, nämlich drei Jahre, gelten solle. Zudem müsse der Mietspiegel einen längeren Betrachtungszeitraum haben - sie forderte einen Zeitraum von sechs Jahren. Dies sei der Beschluss des Wohngipfels, so Högl weiter.

Das Berliner Landgericht hatte einer Klage des Immobilienkonzerns "Deutsche Wohnen" stattgegeben. Das Unternehmen kann nun eine Miete oberhalb der Grenzen im Mietspiegel festsetzen. Das Gericht hatte nach Informationen des "Tagesspiegel" sein Urteil damit begründet, dass ein Sachverständiger nachvollziehbar geschildert habe, wie er zu seiner Bewertung aufgrund von Vergleichswohnungen aus seinem Datenbestand gelangt sei.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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